Oft werden schon am Unfallort falsche Entscheidungen getroffen. Dem Schädiger tut es furchtbar leid und ist so bemitleidenswert, dass man sich dazu hinreißen lässt, ihm aus menschlichen Gründen möglichst entgegen zu kommen. Möglichst billig sollte alles für den Unfallverursacher sein. Am Besten ist es wahrscheinlich, die Sache ohne Rechtsanwalt und ohne Sachverständigen abzuwickeln. Da treibt man nur die Kosten hoch, die dann der Schädiger oder dessen „arme“ Versicherung tragen muss.
„Versicherung? Brauchen wir nicht! Wenn’s mir 200 ,-€ geben, passt das…“
Genau so werden oft tausende Euros verschenkt, die Ihnen zustehen.
Hätten Sie bei Anblick des Schadens auf dem ersten Bild gedacht, dass der Schaden viel größer als 500,- € sein kann? Die paar Kratzer?
Schauen Sie die folgenden Bilder an… Die Stoßfängerabdeckung war durch den Anprall plastisch verformt und das Heckblech war stark eingedrückt. Die Heckklappe schloss nur noch schwergängig.
Kalkulierte Reparaturkosten: 3.800,- €
Leider war dies ein wirtschaftlicher Totalschaden, so dass der Schaden durch den Fahrzeugwert begrenzt wurde. Aber immerhin 2.500,- € Schaden.
Vielleicht doch lieber zum Sachverständigen und den Schaden mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegenüber der sparwütigen Versicherung abgewickelt?
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Autor
Andreas Gumminger
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