„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13
Autounfall: Warum braucht man einen Anwalt
Nach einem unverschuldeten Unfall scheuen sich viele, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Schließlich geht man doch nur zu einem Anwalt, wenn mit Ärger zu rechnen ist – und Sie haben doch schon in einem Brief oder durch einen Anruf bei der gegnerischen Versicherung zugesichert bekommen, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit laufen wird – aber Sie sollten immer im Kopf haben, dass es das Ziel der Versicherung ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Somit hat sie Interesse daran, Kosten einzusparen – also mitunter Ihr Geld. Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich von Beginn an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht genommen haben, im Durchschnitt einen höheren Schadensersatz bekommen als die, die den Unfall ohne rechtliche Hilfe regeln. Es gibt somit gewichtige Gründe, warum Sie sich an einen Anwalt wenden sollten:
Darum sollte man nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten
1. Das gewichtigste Argument zuerst: Ihre Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind von der gegnerischen Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht* zu erstatten – auch wenn viele Versicherungen gerne den Anschein erwecken, dass dem nicht so ist.
2. Nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht überblickt die oft komplizierte rechtliche Sachlage – schließlich sitzen auf Seiten der gegnerischen Versicherung nur Fachleute, die sich tagtäglich mit keiner anderen Materie beschäftigen – während Sie vermutlich zum ersten Mal in einen Unfall verwickelt sind und somit verständlicherweise nur wenig Ahnung von der Thematik haben. Ihr Anwalt sorgt somit dafür, dass sie der Versicherung auf Augenhöhe begegnen.
3. Ihr Anwalt kämpft auf Ihrer Seite: er stellt sicher, dass Ihnen Ansprüche, die Ihnen rechtlich zustehen, nicht von der gegnerischen Versicherung aberkannt werden. Er ist Ihr Partner, der möchte, dass Sie bestmöglich entschädigt werden – schließlich ist es unter anderem Ihr Recht, dass Ihr Auto nach dem Unfall technisch und optisch genau so wiederhergestellt wird, wie wenn der Unfall nicht passiert wäre.
4. Ihre Lebenszeit ist kostbar! Warum sollten Sie sich mit der komplizierten Unfallabwicklung beschäftigen, wenn Sie unverschuldet in diese Lage geraten sind? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die Kommunikation mit Gutachter und Versicherung (und sonstigen Beteiligten wie Polizei usw.). Sie können sich also darauf verlassen, dass ein Fachmann den Schaden bestmöglich für Sie reguliert, ohne dass Sie sich mit der aufwändigen schriftlichen Korrespondenz oder lästigen zeitintensiven Telefonaten beschäftigen müssen, die dann auch noch zu Ihren Nachteilen ausgelegt werden könnten.
Nach dem Unfall: Fachanwalt für Verkehrsrecht oder ein anderer Anwalt?
5. Warum muss es ausgerechnet ein Fachanwalt sein? Schließlich kennen Sie ja schon einen Anwalt, der Sie z. B. bei der Scheidung ausgezeichnet beraten hat… Aber nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist wirklich ein Spezialist und überblickt die zahlreichen Details der Rechtsprechung im Bereich Verkehrsunfallrecht präzise, sodass er über keine Fallstricke stolpert. Somit kann nur er bestmöglich dafür sorgen, dass Sie wirklich das Geld bekommen, das Ihnen zusteht. Sie gehen schließlich mit Zahnschmerzen auch nicht zum Hautarzt, auch wenn dieser Ihnen in anderen Dingen bislang gut helfen konnte.
Sie sehen: Das Einschalten eines Fachanwalts bringt Ihnen nur Vorteile und kann für Sie nicht nachteilig sein. Scheuen Sie sich also nicht, nach einem unverschuldeten Unfall Ihre Rechte vollkommen auszuschöpfen – und dazu gehört das Einschalten eines Anwalts. Seien Sie sich sicher – nur so sparen Sie Nerven und Geld!
* Die Eintrittspflicht des gegnerischen Versicherers ergibt sich aus der sog. Haftungsquote. Beispiel: Wenn Ihr Unfallgegner keine oder nur eine Teilschuld trägt, werden die Schadenersatzansprüche (dazu zählen auch die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt) nicht oder nur teilweise getragen.
Bild: Paul/stock.adobe.com (Stockfoto-ID: 225306234)
Bild: Monkey Business Images/Shutterstock.com (Stockfoto-ID: 290605838)
Autor
Andreas Gumminger
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