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Schaden- und Unfallgutachten
Ihr Partner in der Not
Ein Unfall ist schnell passiert und mit ihm kommt oft eine große Portion Ärger und Stress. Lassen Sie sich nicht entmutigen – wir helfen Ihnen! Schnell, unkompliziert und freundlich!
Als Kfz-Gutachter mit jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns am besten direkt an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wir beraten Sie objektiv und unverbindlich.
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Unverschuldeter Unfall? Wir helfen Ihnen mit unserem Schaden- und Unfallgutachten!
Ein Autounfall passiert oft schneller, als man denkt. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, wobei sich dieser im Rahmen der Eintrittspflicht* des Unfallgegners (also gemäß seines Verschuldens) auch auf die Kosten für ein Schadengutachten erstreckt. Mit einem Haftpflichtgutachten können Sie die exakte Schadenhöhe Ihres beschädigten Autos feststellen, um Schadenersatzforderungen an die gegnerische Versicherung heranzutragen. Doch Versicherungen versuchen oft, Einfluss auf die Wahl des Sachverständigen oder die Schadenabwicklung zu nehmen, um Kosten zu sparen. Lassen Sie sich nicht beeinflussen! Als Kfz-Sachverständige mit jahrelanger Erfahrung und Know-how unterstützen wir Sie bei der Schadensregulierung und verhindern, dass Sie über den Tisch gezogen werden.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und objektive technische Erstberatung und optional eine Abwicklung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht und damit größtmögliche Rechtssicherheit. Wir versprechen, dass Sie bei uns kurzfristige Termine bekommen, bequem an Ihrem Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens vor Ort beraten werden und Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen erhalten werden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Unfall- oder Schadengutachten zu erhalten!
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ohne moralische Zielkonflikte
Im Gegensatz zu einigen anderen Gutachtern oder Sachverständigenorganisationen arbeiten wir ausschließlich für Privatkunden. Wir stehen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung! Wir halten es für höchst fragwürdig, einerseits Haftpflichtgutachten für Privatkunden zu erstellen, um Schadenersatzansprüche gegenüber einer Versicherung geltend zu machen, und andererseits im Namen und auf Anweisung derselben Versicherung Haftpflichtgutachten für einen unfallgeschädigten Privatkunden (möglicherweise Sie) willkürlich und oft rechtswidrig durch Prüfberichte zu kürzen.
Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Fairness, Objektivität, Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit, sondern ist ein moralisches Versagen auf ganzer Linie.
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* Die Eintrittspflicht des Unfallgegners ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Grad des Verschuldens, Beweisbarkeit des Unfallereignisses und Höhe der Betriebsgefahr.
Eine Gewähr für eine 100 prozentige Kostenübernahme (unserer Kostennote) durch den Unfallgegner oder dessen Versicherer kann somit nicht gegeben werden.
Der vielfach unseriös propagierte Automatismus „wenn unverschuldet, dann alles kostenlos“ ist nicht zutreffend!