Die kalte Jahreszeit birgt für Autofahrer einige Tücken. Nicht nur schwierige Fahrbahnverhältnisse erfordern die volle Konzentration der Fahrer, auch mit Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall und Nebel muss gerechnet werden. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, wann das Einschalten der Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte erforderlich ist, bzw. wann diese wieder abgeschaltet werden müssen.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlusschleuchte: Wo findet man sie und wie schaltet man sie ein?
Eins vorweg: Einige Autofahrer schalten die Nebelscheinwerfer grundsätzlich immer zum normalen Abblendlicht ein. Manche wahrscheinlich nur aus ästhetischen Gründen, manche aufgrund von Missinformation. Fakt ist, dass die Nebelscheinwerfer nur eingeschaltet werden dürfen, wenn erhebliche Sichtbehinderungen vorliegen. Sprich, die Sichtweite bei Regen, Schnee oder Nebel beträgt 60 – 70 Meter in geschlossenen Ortschaften, 100 – 120 Meter außerorts und 150 Meter auf Autobahnen. Sobald bessere Sichtverhältnisse vorliegen, sind die Nebelscheinwerfer tabu. Tatsächlich ist das Einschalten ziemlich genau im §17 der StVO geregelt:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht). … Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.
Bei der Nebelschlussleuchte ist das dann schon etwas strenger geregelt. Die ist nur erlaubt, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Aber wie weit sind 50 Meter? Das ist ganz einfach an den Leitpfosten am Straßenrand abzulesen. Diese sind exakt im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Die Nebelschlussleuchte dient als Warnung für den nachfolgenden Verkehr. Das Problem ist aber, dass sich ihr Effekt bei besserer Sicht ins Gegenteil umschlägt und nachfolgende Fahrer blendet.
Ist das Einschalten von Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte Pflicht?
Es gibt übrigens keine Pflicht zur Nutzung der besagter Leuchten. Zum Ausschalten allerdings schon, sobald sich die Sichtverhältnisse wieder bessern. Werden die Zusatzleuchten nicht ausgeschaltet, kann das 20 Euro Bußgeld kosten. Sollte es zum Unfall kommen, steigt das Bußgeld auf bis zu 35 Euro.
Symbole für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Übrigens: Die Symbolik ist für die meisten Autofahrer oft verwirrend. Es gilt: Scheinwerfersymbol mit geraden Strichen und durchgehender Wellenlinie = Schlussleuchte. Scheinwerfersymbol mit nach unten zeigenden Strichen und durchgehender Wellenlinie = Nebelscheinwerfer.
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Bild 2: Stockfotos-MG / Adobe Stock (ID: 133297404)
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Autor
Andreas Gumminger
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